Info´s zum Sponsoring
Ausgaben für Sponsoring und Werbung im Pferde- und Reitsport
können in voller Höhe vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt.
Bei Rechnungslegung kann die Mehrwertsteuer ausgewiesen
werden.
Wann sind Sponsoring- Ausgaben steuerlich
abzugsfähig?
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit der Frage befasst,
wann Sponsoring-Leistungen steuerlich abzugsfähig sind.
Die wichtigsten Kernaussagen lauten:
- … unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld
oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von
Personen, Gruppen und/ oder Organisationen in sportlichen,
kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen,
ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen
Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene
unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit
verfolgt werden.
- … Aufwendungen… … die insbesondere in der
Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen
können … … für sein Unternehmen erstrebt oder für
Produkte seines Unternehmens werben will. Das ist insbesondere der
Fall, wenn der Empfänger der Leistungen auf Plakaten,
Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf den von ihm
benutzten Fahrzeugen oder anderen Gegenständen auf das Unternehmen
oder auf die Produkte des Sponsors werbewirksam hinweist.
- … Die Berichterstattung in Zeitungen, Rundfunk oder
Fernsehen kann einen wirtschaftlichen Vorteil, den der Sponsor für
sich anstrebt, begründen, insbesondere wenn sie in seine
Öffentlichkeitsarbeit eingebunden ist oder der Sponsor an
Pressekonferenzen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen des
Empfängers mitwirken und eigene Erklärungen über sein Unternehmen
oder seine Produkte abgeben kann.
- … wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen des Sponsors
können auch dadurch erreicht werden, daß der Sponsor durch
Verwendung des Namens, von Emblemen oder Logos des Empfängers oder
in anderer Weise öffentlichkeitswirksam auf seine Leistungen
aufmerksam macht.
Urteil - Az: IV B 2 - 118/97, BStBl 1997 I, 726 -
Sponsoringerlass des BMF zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung des
Sponsoring vom 18.02.1998