Info´s zum Sponsoring

Ausgaben für Sponsoring und Werbung im Pferde- und Reitsport können in voller Höhe vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt. Bei  Rechnungslegung kann die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.

Wann sind Sponsoring- Ausgaben steuerlich abzugsfähig?

Das Bundesfinanzministerium hat sich mit der Frage befasst, wann Sponsoring-Leistungen steuerlich abzugsfähig sind.

Die wichtigsten Kernaussagen lauten:

  • … unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/ oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.
  • … Aufwendungen…   … die insbesondere in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können …   … für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte seines Unternehmens werben will. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Empfänger der Leistungen auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf den von ihm benutzten Fahrzeugen oder anderen Gegenständen auf das Unternehmen oder auf die Produkte des Sponsors werbewirksam hinweist.
  • … Die Berichterstattung in Zeitungen, Rundfunk oder Fernsehen kann einen wirtschaftlichen Vorteil, den der Sponsor für sich anstrebt, begründen, insbesondere wenn sie in seine Öffentlichkeitsarbeit eingebunden ist oder der Sponsor an Pressekonferenzen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen des Empfängers mitwirken und eigene Erklärungen über sein Unternehmen oder seine Produkte abgeben kann.
  • … wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen des Sponsors können auch dadurch erreicht werden, daß  der Sponsor durch Verwendung des Namens, von Emblemen oder Logos des Empfängers oder in anderer Weise öffentlichkeitswirksam auf seine Leistungen aufmerksam macht.

Urteil - Az: IV B 2 - 118/97, BStBl 1997 I, 726 - Sponsoringerlass des BMF zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung des Sponsoring vom 18.02.1998